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Nutzen Sie jetzt Ihre Chance auf 25% staatliche Förderprämie!

Jedes von uns verbaute Split-Klimagerät kann sowohl Kühlen wie auch Heizen. Diese Systeme gelten demnach als Luft-Luft-Wärmepumpen und sind bei entsprechender Geräteauswahl mit 25% von der Bundesregierung bezuschusst.

Das bedeutet, dass Sie beim Einbau einer Split-Klimaanlage Ihre gesamten Investitionskosten um ein Viertel reduzieren können, vorausgesetzt, das gewählte System erreicht im Heizmodus eine Energieeffizienz von A++, das gewählte Außengerät ist beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gelistet und das Gebäude ist älter als 5 Jahre.

Haben Sie also vor, in ein energiesparendes Gebäude zu investieren? Eine gute Idee! Damit können Sie Ihre Energiekosten dauerhaft senken und das Klima schützen.

Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 hat die Bundesregierung die Förderung für Energie effiziente Gebäude weiterentwickelt. Zum 01. Januar 2021 ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beim BAFA gestartet.

  • Sie gilt: 
    für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime
  • für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser
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Infos zur Förderung

Förderfähige Geräte

Was ändert sich konkret im Rahmen der BEG in 2023?

Neben den aktuellen Mindestanforderungen gelten ab dem 01.01.2023 Wärmepumpen nur dann als förderfähig, wenn die Energieverbräuche und die erzeugten Wärmemengen gemessen und visualisiert werden. Zusätzlich muss eine netzdienliche Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden.

Werden alle DAIKIN Wärmepumpen weiterhin förderfähig bleiben?

Luft-/Luft-Wärmepumpen:

Eine Lösung für den Split und Sky Air Bereich ist bereits in der Entwicklung und wird voraussichtlich ab September 2023 zur Verfügung stehen. Das bedeutet aber auch, dass ab 01.01.2023 bis voraussichtlich September 2023 keine förderfähigen Split-Geräte mehr am Markt sein werden. Um rechtzeitig vor dem Sommer 2023 noch in den förderfähigen Genuss der Geräte zu kommen, muss der Förderantrag noch im Jahr 2022 gestellt werden.

VRV, DAIKIN Altherma und der Kaltwasserbereich:

Ab dem 01.01.2023 sind weiterhin das VRV sowie DAIKIN Altherma Portfolio förderfähig. Für den Kaltwasserbereich wird es eine schrittweise Lösung geben

Anträge, die bis zum 31.12.2022 gestellt werden, können im Laufe der nächsten 2 Jahre umgesetzt werden und müssen den neuen Anforderungen rückwirkend nicht entsprechen. Sollten Sie Projekte haben, in denen Sie im nächsten Jahr auf Split, Sky Air sowie Kaltwasser zurückgreifen wollen und planen eine BEG Förderung zu nutzen, können Sie diese noch bis zum 31.12.2022 beim BAFA einreichen.

Was bedeutet das für den Antragsteller?

Für den Antragsteller selbst hat die Änderung zunächst keinen direkten Einfluss. Die förderfähigen Geräte werden weiterhin beim Antragsprozess des BAFA zur Verfügung stehen. Lediglich in der Fachunternehmererklärung wird es ab 2023 notwendig sein, die bereits heute enthaltenen Punkte zur Netzdienlichkeit und der Wärmemengenmessung zu bestätigen, so dass die Sachbearbeiter der Behörde erkennen, dass die notwendigen Funktionen in der Wärmepumpe enthalten sind.